Schüpfen

Bestattungen in Schüpfen. Unser Bestattungsdienst hilft Ihnen bei einem Todesfall in Schüpfen, achtsam an alles zu denken. Wir bieten Ihnen eine individuelle, auf Ihre persönliche Situation angepasste Bestattung, Hilfe und Unterstützung. Unsere Bestatter nehmen sich Zeit für Sie und beziehen Sie mit ein, falls Sie das wünschen. Sie dürfen uns bei jedem Schritt, den wir machen, begleiten. Unser Bestattungsinstitut ist im Kanton Bern, rund um Bern, Biel, und Thun tätig. Wir überführen in der ganzen Schweiz und im Ausland.
Gemeinde Schüpfen
Das Dorf Schüpfen und die dazugehörenden Aussendörfer Allenwil, Bundkofen, Bühlhof, Bütschwil, Gsteig, Hard, Saurenhorn, Schüpberg, Schwanden, Winterswil und Ziegelried sowie das dazugehörende umfassende Naherholungsgebeit mit viel Wald sowie die zugänglichen und renaturierten Gewässer bilden gemeinsam die Gemeinde Schüpfen.
Die Gemeinde ist zuständig für die Organisation und die Bestattung (Erdbestattung, Urnenbeisetzung) bei einem Todesfall, wenn es eine Beisetzung oder eine Aufbahrung auf dem Friedhof Schüpfen gibt. Ausserdem wird bei einer Auslandsüberführung der Sarg durch die Gemeindeverwaltung versiegelt und der Leichenpass ausgestellt. Jeder Todesfall muss im Kanton Bern nebst dem Zivilstandsamt auch der Gemeinde gemeldet werden für die Bestandsaufnahme des Vermögens und der Erben, der sogenannten Siegelung, zu Handen vom Regierungsstatthalteramt.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schüpfen, Dorfstrasse 17, 3054 Schüpfen
031 879 70 80
Friedhof Schüpfen
Der Friedhof Schüpfen beinhaltet eine Aufbahrungshalle mit einem Vordach. Er ist zu Fuss 5 Minuten von der reformierten Kirche entfernt, etwas ausserhalb des Dorfes.
Zivilstandsamt Seeland
Beim Zivilstandsamt Seeland muss ein Todesfall innerhalb von 2 Tagen angemeldet werden, wenn der Tod in einer Gemeinde, welche sich im Zivilstandskreis Seeland befindet, eingetreten ist. Bei der Anmeldung wird eine Bestätigung der Anmeldung ausgehändigt, nur mit dieser kann eine Kremation, eine Erdbestattung oder eine Auslandüberführung durchgeführt werden. Die amtlichen Abläufe können durch die nächste(n) Person(en) in der Erbfolge erledigt oder sie können mit Vollmacht an den Bestattungsdienst delegiert werden.
Kontakt
Zivilstandskreis Seeland, Villa Rockhall III, Seevorstadt 105, 2502 Biel
031 635 43 70
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Schüpfen
Die Kirchgemeinde Schüpfen besteht aus der politischen Gemeinde Schüpfen mit den Aussendörfern Allenwil, Bundkofen, Bühlhof, Bütschwil, Gsteig, Hard, Saurenhorn, Schüpberg, Schwanden, Winterswil und Ziegelried.
Für Todesfälle rufen Sie eine der Pfarrpersonen an:
Römisch-katholische Kirche St. Franziskus Zollikofen
Zur Pfarrei St. Franziskus gehören drei Seelsorge kreise:
Seelsorgekreis Zollikofen: Zollikofen, Moosseedorf, Kirchlindach und Teile von Oberlindach.
Gottesdienste werden in der Pfarrkirche St. Franziskus gefeiert.
Seelsorgekreis Münchenbuchsee: Ballmoos, Deisswil, Diemerswil, Dieterswil, Lätti, Münchenbuchsee, Rapperswil, Ruppoldsried und Wiggiswil.
Gottesdienste werden in der ref. Kirche Münchenbuchsee gefeiert.
Seelsorgekreis Urtenen-Schönbühl und Jegenstorf: Jegenstorf, Münchringen, Iffwil, Zuzwil, Urtenen-Schönbühl und Mattstetten. Gottesdienste werden in den ref. Kirchen in Jegenstorf und Urtenen gefeiert.
Weitere Glaubensrichtungen
Auskunft für Menschen aus anderen Glaubensrichtungen wie Hindus, Buddhisten, Sikhs, Muslimen, Juden, und Atheisten und Gotteshäusern wie Kirchen, Kapellen, Freikirchen und Tempeln und Möglichkeiten für konfessionsneutrale Feiern erhalten Sie gerne direkt bei unserem Bestattungsinstitut. Rufen Sie uns jederzeit an.
Bestattungsdienst im Kanton Bern
Wir betreuen Todesfälle im Kanton Bern, überführen in der ganzen Schweiz und im Ausland. Nachfolgend eine Auswahl von Gemeinden in denen wir tätig sind: